LIZENZEN: Abdrucklizenz Elke Bräunling – STANDARD (klein) – Stand 7.4.2021
Gültig für eine Nutzung (Gedicht, Text, Geschichte bis max. 2 Druckseiten)
in Zeitschriften oder Büchern bis zu einer Gesamtauflage von 2.000 Stück
Hier können Sie eine Lizenzgenehmigung für den Abdruck einer Geschichte/eines Gedichts/eines Texts von Elke Bräunling beantragen und bezahlen. Erforderliche Angaben können Sie uns – sofern noch nicht geschehen – per Email, im Zusatztext der Bestellung oder anderweitig schriftlich einreichen.
Wichtige Hinweise: Die hier gekaufte Lizenz bezieht sich ausschließlich auf den Printabdruck, eine anderweitige Verwendung (z.B. im Internet) erfordert eine entsprechende Zusatzlizenz.
Erforderliche Angaben:
Verwendeter Text: ___________________________________________________
Titel des Buchs/Name der Zeitschrift: ____________________________________
Herausgeber: _______________________________________________________
Datum der Veröffentlichung: ____________________________________________
Der Text oder die Geschichte darf keinesfalls ohne Rücksprache gekürzt, geändert oder anderweitig bearbeitet werden. Die Lizenz gilt mit Übermittlung der erforderlichen Angaben mit Bezahlung für den geplanten Zweck als erteilt, sofern auch Copyrighthinweise korrekt angegeben werden und alle hier aufgeführten Hinweise eingehalten werden.
Mit der Buchung und Bezahlung bestätigen Sie zudem, dass Ihre Veröffentlichung nicht gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstößt, dass es sich dabei nicht um pornografische oder politisch extremistische (z.B. rechtsradikale) Inhalte handelt o.ä.
Bitte bringen Sie beim Text, ergänzend ggf. im Impressum folgenden Copyrighthinweis an:
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Copyright (MUSS am Text stehen):
© Elke Bräunling, www.elkeskindergeschichten.de
Lizenzhinweis (reicht im Impressum):
© Elke Bräunling, lizenziert durch Stephen Janetzko, www.kinderliederhits.de (dazu bitte möglichst die Rechnungsnummer in Klammern)
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Falls Sie vorab Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns. Nach Erscheinen bitten wir um Zusendung von 2 Belegexemplarem an die in der Rechnung genannte Verlagsadresse.
Die Belegexemplare können Sie uns bei Zeitschriften ggf. auch digital zur Verfügung stellen,
z.B. als PDF.
Wichtig: Für die Onlinenutzung ist neben der Printlizenz eine weitere Internetlizenz erforderlich. Die Online-Lizenzgebühr kann vom Lizenzgeber anhand der DJV-Tabelle berechnet werden.